gedownloadete MP3-Files mit Serato legal im Club?

LittleFreak schrieb:
Kontrollieren aber denk ich mal in Deutschland nicht, oder?

Ist doch egal, du benötigst trotzdem das Recht auf öffentliche Wiedergabe, soweit du dein "Ausgangsmaterial" nicht aus offensichtlich illegalen Angeboten bezogen hast und bereits privat nutzen kannst. Wenn der Urheber die GEMA nicht mit der Vergabe dieser Rechte beauftragt hat, mußt du dich eben an den Urheber selbst oder denjenigen wenden, der diese Rechte hat...
Wie praxisrelevant das in dem Fall ist, ist eine andere Frage; die GEMA wird bestimmt nicht so ein großes Interesse haben für andere Interessensverbände oder gar Nicht-GEMA-Mitglieder teure Untersuchungen des Sachverhaltes durchzuführen.
 
ich denke auch mal, dass die da keinen grossen Stress machen werden... Naja, auf jeden Fall nervt mich das, weil ich den Artists gerne ihren wohlverdienten Ca$h hinblättern würde und natürlich gerne auf der sicheren Seite wäre...

Habe sogar mal ne 'legale' Downloadseite gefunden gehabt, musste man für nen Tune 99 $-Cent zahlen, nur dass sich dann rausstellte, dass die dort auch keine Lizenz haben :rolleyes:

anyways, danke für eure Meinungen...
 
wie funktioniert das eigentlich mit dieses legalen tracks.. habe vor die bei itues zb zu kaufen.. Die sind ja dann aber irgendwie geschützt, kann ich die dann nicht nur mit der itunes-software abspielen? würde sie ja gerne in einem dj-prog abspielen, funktioniert das denn mit jedem problemlos???
 
@ manfred87:
Suchen....Lesen....Verstehen. Oder einfach mal diesen Thread hier lesen anstatt sich nur hintendranzuhängen.
I-Tunes: NEIN
z.B. beatport: JA
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin zusammen. Rechtlich bin ich ja nicht so fit, wie ihr.
Ich hab z.B. ein Album von den Beatnuts. Ich dachte mir, ich lad das runter, das ist ja rechtlich in Ordnung, oder? - Ich möcht halt nur nicht das Kratzen von den Platten bei meinen ganzen MP3's drauf haben, auch wenn das das besondere an Platten ausmacht.
Aber wenn ich mit Serato auflege, dann wird das ganz schön viel, wenn ich all meine Platten archiviere. Naja und so hätt ich nur einmal auf einen Download geklickt und die Datei dann in guter Qualität bei mir auf dem Rechner.

Das geht doch, denk ich mir. Oder?
 
Moin Moin zusammen. Rechtlich bin ich ja nicht so fit, wie ihr.
Ich hab z.B. ein Album von den Beatnuts. Ich dachte mir, ich lad das runter, das ist ja rechtlich in Ordnung, oder? - Ich möcht halt nur nicht das Kratzen von den Platten bei meinen ganzen MP3's drauf haben, auch wenn das das besondere an Platten ausmacht.
Aber wenn ich mit Serato auflege, dann wird das ganz schön viel, wenn ich all meine Platten archiviere. Naja und so hätt ich nur einmal auf einen Download geklickt und die Datei dann in guter Qualität bei mir auf dem Rechner.

Das geht doch, denk ich mir. Oder?

Ist ne halblegale Sache, da du beim Download gleichzeitig auch nen Upload hat und das ganze eben illegal wird.

Ob du dich mit Mp3s von verschiedener Qualität glücklich bist und sie auch noch extra alle umtaggen willst, ist deine Sache.
 
Naja und so hätt ich nur einmal auf einen Download geklickt und die Datei dann in guter Qualität bei mir auf dem Rechner.

Und evtl mit einem Wasserzeichen, mit dem man nachweisen kann, daß du die Dateien nicht selber von deinem Tonträger gerippt hast, sondern aus illegaler Quelle bezogen hast.
 
Also, das ist ja ein Chaos:

Bitte kann mir jemand zusammenfassend helfen, ob ich es richtig verstanden habe?

Es geht darum Musiktracks aus dem Internet zu beziehen und sie öffentlich als DJ zu benutzen.

Was muss ich prinzipiell beachten damit es legal ist?
1.) GEMA Gebühr zahlen. Macht der Veranstalter, also der Betreiber der Bar.
2.) Einen seriösen Downloadportal Anbieter (z.B. Saturm, musicload etc.) wählen und bezahlen.

Jetzt die Knackpunkte und meine Vermutungen:
- Dieser Downloadanbieter darf in den AGBs es nicht verbieten, die Lieder öffentlich/kommerziell zu spielen. Aber: alle Portale haben diese Klausel drin (und so steht es zum Teil sogar auf CDs drauf). Lösung: Die Gema kontrolliert diese Klauseln nicht und ist zufrieden, wenn man die Kaufbelege von den Anbietern exemplarisch vorlegen kann. Ergebnis: Rechtliche Grauzone, aber man kommt so unbescholten davon, wenn man die Tracks bei den Portalen bezahlt hat und die Gema Gebühren überweist.
- Was soll die Frage nach der DRM? Es kann doch in der Praxis und Rechtsprechung nicht sein, dass ich erstmal alles aufwendig hin- und herkonvertieren muss und dann plötzlich völlig legal bin, wenn es darum geht öffentlich aufzulegen.

Meine Vermutungen:
Kann es sein, dass der AGB Hinweis nur meint, dass es illegal ist die Tracks öffentlich zu spielen, es aber legal wird, wenn man die Gema Gebühren bezahlt?

Haben schon Leute Probleme bekommen, die Gema zahlen und gekaufte Musicloadlieder öffentlich/kommerziell spielen? Ich kann mir das nicht recht vorstellen.

Solange man nicht illegal kopiertes Zeugs auflegt und Gema zahlt, wird nichts passieren oder?

Was sehe ich hier falsch und was richtig?

Vielen Dank!

P.S. Und bitte versucht möglichst nahe an der Thematik zu bleiben, das durchforsten der entsprechenden Foren ist so mühsam, weil alle persönliche Meinungen zum Filesharing etc. haben und irgendwie Sachdienliches, Fakten und vor allem praktisches Recht im Sinne von, was wird verfolgt was nicht, im Gewühl untergehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, das ist ja ein Chaos:

Bitte kann mir jemand zusammenfassend helfen, ob ich es richtig verstanden habe?
Ich will es mal versuchen :)

Jetzt die Knackpunkte und meine Vermutungen:
- Dieser Downloadanbieter darf in den AGBs es nicht verbieten, die Lieder öffentlich/kommerziell zu spielen. Aber: alle Portale haben diese Klausel drin (und so steht es zum Teil sogar auf CDs drauf). Lösung: Die Gema kontrolliert diese Klauseln nicht und ist zufrieden, wenn man die Kaufbelege von den Anbietern exemplarisch vorlegen kann. Ergebnis: Rechtliche Grauzone, aber man kommt so unbescholten davon, wenn man die Tracks bei den Portalen bezahlt hat und die Gema Gebühren überweist.
Es schaut so aus: Generell ist es dir verboten, gekaufte Musik der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das gilt sowohl für MP3 bzw. DRM-Tracks als auch für eine Original-CD und Vinyl. Somit zählt also erst mal in erster Linie das, was in den AGBs der Online-Stores drin steht!
Damit das ganze aber doch erlaubt wird, gibt es ja die GEMA und ihre Gebühren. Jeder Veranstalter muss einen Betrag an die Gema zahlen, wenn er Musik spielen möchte (von Künstlern, die bei der Gema gemeldet sind). Dieser Betrag ist allerdings erst mal nur fürs Auflegen mit Vinyl und original CDs. Wenn jetzt noch ein DJ dabei ist, der mit gekauften MP3s oder mit selbstgebrannten CDs auflegen möchte (sogenannte Sicherheitskopien), dann nimmt die Gema nochmals einen 30%igen Aufschlag. Wie sich das genau berechnet, weiß ich nicht.
Was soll die Frage nach der DRM? Es kann doch in der Praxis und Rechtsprechung nicht sein, dass ich erstmal alles aufwendig hin- und herkonvertieren muss und dann plötzlich völlig legal bin, wenn es darum geht öffentlich aufzulegen.
Lies dir hierzu mal diesen Thread durch.
Kurz zusammengefasst:

DRM-Files, die du als Audio-CD brennst, darfst du mit der erhöhten Gema-Gebühr abspielen. Eine Umwandlung / Konvertierung dieser Files würde ich mit Vorsicht genießen, da es in einer rechtlichen Grauzone liegt. Genau so ist es mit dem Rippen von CDs.

Meine Vermutungen:
Kann es sein, dass der AGB Hinweis nur meint, dass es illegal ist die Tracks öffentlich zu spielen, es aber legal wird, wenn man die Gema Gebühren bezahlt?
So kann man es sagen, ja. Allerdings musst du hier auch die Grauzone mit den DRM-Files beachten.

Haben schon Leute Probleme bekommen, die Gema zahlen und gekaufte Musicloadlieder öffentlich/kommerziell spielen? Ich kann mir das nicht recht vorstellen.
Mir ist da bisher auch noch nichts bekannt. Mittlerweile gibt es ja einige DJs, die mit gebrannten CDs auflegen (oder auch mit Serato etc.) und da hat es wohl bisher noch keine Probleme gegeben.

Solange man nicht illegal kopiertes Zeugs auflegt und Gema zahlt, wird nichts passieren oder?
Solange der Veranstalter sämtliche Gema-Gebühren zahlt, dürfte nichts passieren. Jedoch kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn du DRM-Files in MP3 umwandelst und diese dann per Serato etc. auflegst. Aber wie gesagt, das ist eine rechtliche Grauzone.

P.S. Und bitte versucht möglichst nahe an der Thematik zu bleiben, das durchforsten der entsprechenden Foren ist so mühsam, weil alle persönliche Meinungen zum Filesharing etc. haben und irgendwie Sachdienliches, Fakten und vor allem praktisches Recht im Sinne von, was wird verfolgt was nicht, im Gewühl untergehen...

Ich hoffe, ich war nah genug am Thema dran :D

Und btw: Du musst nicht mal sämtliche Threads lesen... Einer steht ja schon im FAQ-Sub drinne ;)
 
@ manfred87:
Suchen....Lesen....Verstehen. Oder einfach mal diesen Thread hier lesen anstatt sich nur hintendranzuhängen.
I-Tunes: NEIN
z.B. beatport: JA

Grüße, Georg

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen:

Zitat AGBs Beatport, Absatz 8:

You shall be authorized to use the Downloads only for noncommercial, personal use. The Downloads are strictly limited to your personal use and any use or sharing outside the doctrine of Fair Use, as provided in the United States Copyright Code, is in violation of Copyright and Intellectual Property laws.

Bei iTunes heisst es:

Sie sind lediglich berechtigt, die Produkte für ihre persönlichen, nicht-gewerblichen Zwecke zu verwenden. Der Weitervertrieb, die Weitergabe, Übertragung oder Unterlizenzierung ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regeln nicht gestattet.

Sie dürfen die Produkte jederzeit auf bis zu fünf von Apple freigegebenen Geräten nutzen. Sie dürfen die Produkte nur für Ihre persönlichen und nicht-gewerblichen Nutzungszwecke exportieren, (gegebenenfalls) brennen oder kopieren. Sie dürfen Videoprodukte nicht brennen.


DRM hin oder her, in beiden Nutzungsbedingungen steht meiner Meinung nach das gleiche. Warum sollte man dann iTunes-Files NICHT, Beatport MP3s aber nutzen dürfen (vorausgesetzt der Clubbetreiber zahlt 30% mehr GEMA)
 
Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen? Warum 30% mehr, man hat die Originaldatei doch nicht verändert wenn man sie vom Laptop abspielt.

auch schon mal diskutiert:

wenn man z.b. direkt aufs notebook eine datei von beatport, juno, traxsource oder was ähnlichem runterlädt und diese sonst nirgends mehr hin kopiert (also auch kein backup macht), so gilt diese als original und die 30% entfallen hier.
ript man eine cd, platte oder man zieht sich die datei zuerst aufn desktop und dann aufs notebook, so gilt dies als kopie und ist aufschlagspflichtig.

der sinn ist: mehr geld für die gema.

leider ist diese info, so wie die quelle mit den posts eines ehemaligen users im datennirvana verschwunden.
 
das war doch der werte DDD, korrekt?
der direkte download auf meinen DJing-laptop berechtigt also zum entfall der 30%. gute sache.

aber: wie nachprüfen? die datumsflags können doch manipuliert werden
 
das war doch der werte DDD, korrekt?
jep.

der direkte download auf meinen DJing-laptop berechtigt also zum entfall der 30%. gute sache.
sobald du aber die datei auf zwei rechnern hast, is das hinfällig. naja, und wer is so leichtsinnig und macht kein backup?

aber: wie nachprüfen? die datumsflags können doch manipuliert werden
das wird wohl ein geheimnis der gema bleiben. ebenso wie die frage, wie sie mir nachweisen wollen, ob ich nun die datei in mehrfacher ausführung oder nur diese eine version auf meim laptop hab.
 
Ganz einfach...wer versucht an der GEMA vorbei zu arbeiten der wird abgestraft...wer brav seinen Beitrag zahlt, der wird in Ruhe gelassen. Habe da schon so einige Geschichten über die GEMA Vollstrecker gehört. Steht der GEZ in nichts nach. Rein rechtlich haben diese jedoch keine Befugnis etwas vor Ort zu klären. Einzig die Polizei als hoheitliches Organ darf tätig werden und die haben sicher besseres zu tun als die Interessen der GEMA durchzusetzen.

Trotzdem sollte man es nicht provozieren und bis zu einem bestimmten Punkt kooperativ bleiben. Wer legal arbeitet wird kein Problem bekommen. Aber hier gibt es sicher User mit mehr Erfahrung was die GEMA angeht.

Richtig...DDD hat die Sache mit dem MP3 download erklärt. Solange die MP3 nicht verschoben oder kopiert wird, stellt diese das Original da. Ist DDD eigentlich noch on board nachdem er seine Beiträge hat einäschern lassen? Schade eigentlich...waren immer hilfreiche Beiträge. Naja, back to topic.
 
Richtig...DDD hat die Sache mit dem MP3 download erklärt. Solange die MP3 nicht verschoben oder kopiert wird, stellt diese das Original da. Ist DDD eigentlich noch on board nachdem er seine Beiträge hat einäschern lassen? Schade eigentlich...waren immer hilfreiche Beiträge. Naja, back to topic.

Und wenn sie verschoben, gebrannt oder was auch immer wird, ist es eine Sicherheitskopie und die Gema verlangt 30% Aufschlag... Also so schwer ist das ganze doch nicht zu verstehen, als das hier jeden Monat 5 neuen Fragen zu dem Thema auftauchen ;)

OT: Soviel ich weiß, ist DDD in der Tat nicht mehr aktiv... Gründe sind mir nicht bekannt, aber ich denke, das Thema sollte man nun auch mal ruhen lassen ;)
 
Wenn das File auf der selben Platte verschoben wird, so wird nur die Information wo sich die Datei befindet neu geschrieben und das File nicht kopiert...somit weiterhin Original.

Dann noch eine interessante Sache die ich mal gelesen habe...die Polizei darf eigentlich nicht den ganzen Rechner mitnehmen, sondern nur die Festplatte. Um diese auszubauen, muss ein Fachmann vor Ort den PC auseinander schrauben. Die Polizisten selber dürfen da nicht schrauben. Verhält sich wie bei einer Alkohol Kontrolle. Nur ein Artzt darf dir eine Blutprobe abnehmen. Die müüsen dich dann mit auf die Wache nehmen und einen Mediziner hinzuziehen.

Wir leben in einem Rechtsstaat...da hat jeder gewisse Rechte...bitte um Korrektur, wenn etwas flasch ist.

Gruß Aufleger
 
Wenn das File auf der selben Platte verschoben wird, so wird nur die Information wo sich die Datei befindet neu geschrieben und das File nicht kopiert...somit weiterhin Original.
Gut, da hast du recht :) Ich hatte mich in meinem Post auch eher auf das Verschieben auf einen anderen Datenträger bezogen...
 
Wenn das File auf der selben Platte verschoben wird, so wird nur die Information wo sich die Datei befindet neu geschrieben und das File nicht kopiert...somit weiterhin Original.

Und wie sieht es bei verschiedenen Partitionen aus? *haarspalt* ;)
 
Richtig...DDD hat die Sache mit dem MP3 download erklärt. Solange die MP3 nicht verschoben oder kopiert wird, stellt diese das Original da.

Na ich weiss ja mal nicht. An sich hört sich das logisch an, aber wie sieht es mit den temporären Dateien aus, die manche Software für den Download anlegt?

Das ist ja quasi der erste Download, der erzeugt wird. Ist das das Original?

Wie sieht es aus, wenn ein Proxy Server dazwischen steht und die Dateien dort von einem Virenscanner gescannt werden? Scanne ich eine Kopie oder das Original?

Wenn ich ein Backup der Platte erstelle, die Ursprungspartition mit diesem Backup überspiele, weil evtl. ein Virus dort gewütet hat. Ich habe die Datei wieder an der ursprünglichen Stelle stehen, aber da stand auch eine Zeit was anderes, ist das das Original?

Was ist mit einem Raid 1 System, was aufgelöst wird. Wo steht das Original? Auf Platte 1 oder auf Platte 2?

Also, wenn man die Sache technisch hinterleuchtet, hat die meiner Meinung nach keine wirklichen Bestand und überprüfbar ist dies auch nur schwer.

Es ist zwar Haarspalterei, aber ich wollte damit nur zeigen, dass die angewandte Logik in der EDV Welt nicht wirklich konsistent umsetzbar ist.
 
Das ist ja quasi der erste Download, der erzeugt wird. Ist das das Original?

Nach der allgemeinen GVL/GEMA Definition, Ja.

Es ist zwar Haarspalterei, aber ich wollte damit nur zeigen, dass die angewandte Logik in der EDV Welt nicht wirklich konsistent umsetzbar ist.

Das ist spalten von bereits gespaltenem.
Irgendwann landen wir dann bei Otto Hahn.
In der Welt der Rechteverdreher sollte man aber tatsächlich vorsichtig sein.
Und bei Logik denkt dir einfach Fuzzy dazu ;)
 
Nach der allgemeinen GVL/GEMA Definition, Ja.

Das ist spalten von bereits gespaltenem.
Irgendwann landen wir dann bei Otto Hahn.
In der Welt der Rechteverdreher sollte man aber tatsächlich vorsichtig sein.
Und bei Logik denkt dir einfach Fuzzy dazu ;)

Ok, dann habe ich quasi nach einem Wiederaufsetzen meines Rechners nach einem Plattencrash keine Originale mehr?
 
Streng genommen Nein.
Wie man das Rückspielen von einem Backup feststellen wollte, ist mir aber ein Rätsel, auch wenn es technisch machbar ist.
Natürlich haben beim Rückspielen alle Files das selbe Datum.
Da sollte man schon etwas aufpassen weil es offensichtlich ist.
Was aber in den Files selbst so steht, oder wenn die Überwacher da wirklich mal ein File picken und das beim Anbieter mit Zeit und Datum vergleichen, ist aber so eine Sache. Ich kenne jedoch keinen Fall derzeit.
 
Natürlich haben beim Rückspielen alle Files das selbe Datum.

ich hab jetzt noch nie darauf geachtet, aber beim restore von einem kompletten festplattenimage sollte das datum aller files das alte bleiben, da ja in dem sinne kein windows kopiervorgang stattgefunden hat.
 
ich hab jetzt noch nie darauf geachtet, aber beim restore von einem kompletten festplattenimage sollte das datum aller files das alte bleiben, da ja in dem sinne kein windows kopiervorgang stattgefunden hat.

OK bei einem Restore hast Du natürlich Recht. Ich meinte schon das Kopieren.
Meistens schiebt man die Files per Copy ja nur hin und her.
 

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