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Vinyljunk
Mhh, für berufsmusiker (Berufsmusiker ist vonner definition leider nur auf Leute bezogen, die ihr geld mit Musikintrumenten verdienen) gibts doch irgendwie Sonderrechte.
Also deren Schallausstoss darf lautstärkemässig über dem Gesetzlichen Dezibel Grenzwert für meinetwegen Stereoanlage, fernseher etc liegen.
Wohingegen gesetzlich die Nutzung von Fernseher/ Stereoanlage rechtlich auf Zimmerlautstärke beschränkt ist.
Aber was ist nun mit Gewerblich tätigen DJs??
Ist jemandem da vielleicht Gerichtsurteile bekannt, das diesen auch sonderrechte wie Berufsmusikern zugesprochen wurde. Also Schallausstoss in einem beschränktem Zeitraum über dem gesetzlich bestimmtem Pegel von Stereoanlage und Fernseher.
Also ich reg mich da echt en bissel drüber auf. Ich find die ganze Gesetzgebung zum Thema Lärmausstoss ist mehr als schwammig, und genaue Informationen findet man nur schwer.
Also deren Schallausstoss darf lautstärkemässig über dem Gesetzlichen Dezibel Grenzwert für meinetwegen Stereoanlage, fernseher etc liegen.
Wohingegen gesetzlich die Nutzung von Fernseher/ Stereoanlage rechtlich auf Zimmerlautstärke beschränkt ist.
Aber was ist nun mit Gewerblich tätigen DJs??
Ist jemandem da vielleicht Gerichtsurteile bekannt, das diesen auch sonderrechte wie Berufsmusikern zugesprochen wurde. Also Schallausstoss in einem beschränktem Zeitraum über dem gesetzlich bestimmtem Pegel von Stereoanlage und Fernseher.
Also ich reg mich da echt en bissel drüber auf. Ich find die ganze Gesetzgebung zum Thema Lärmausstoss ist mehr als schwammig, und genaue Informationen findet man nur schwer.