Wer ist verantwortlich, wenn mir der Veranstalter illegale mp3s gibt?

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dioxin

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frage sollte klar sein, aber nochmal:

Wenn mir der Veranstalter lieder gibt, die er gerne hören will auf der party, bin ich haftbar wenn ich sie spiele, egal ob ich weiß ob sie legal sind oder nicht?
 
Ich mache bei Bookings vorher ab, dass ich meine mitgebrachte Musik spiele und vereinbare vorher, welches Genre!

Dann sollte sowas nicht passieren :)
 
@vorposter und te:
lol also ein dj bringt immer die musik mit, und sowas muss man auch nicht mit dem va klarmachen dass man musik mitbringt.

oder frage ich als handwerker den kunden nach nen hammer und nen nagel???
 
frage sollte klar sein, aber nochmal:

Wenn mir der Veranstalter lieder gibt, die er gerne hören will auf der party, bin ich haftbar wenn ich sie spiele, egal ob ich weiß ob sie legal sind oder nicht?
Privatparty oder öffentliche Party?
 
ICH bin ja der meinung es kann mir keiner nachweisen, dass eine mp3 datei nicht legal ist.
wie soll denn das gehn???
trotzdem würde ich nur meine eigene musik spielen... :)
 
Ich bin ja der meinung es kann mir keiner nachweisen, dass eine mp3 datei nicht legal ist.
wie soll denn das gehn???
trotzdem würde ich nur meine eigene musik spielen... :)

Genauso ist es. Wie soll denn jemand beweisen, dass die MP3 nicht gekauft wurde? Vor allem: Wer hat daran interesse? Wenn, dann musste schon beim Saugen erwischt werden, was du hoffentlich nicht machst. Also auch wenns natürlich etwas doof vom Veranstalter ist, würde ich mir da keine großen Gedanken machen. Ein starkes Gegenargument ist natürlich die Quali der MP3! Aber darum gehts jetzt nicht.
 
ICH bin ja der meinung es kann mir keiner nachweisen, dass eine mp3 datei nicht legal ist.
wie soll denn das gehn???
trotzdem würde ich nur meine eigene musik spielen... :)


Also wenn ich schon bei so manchen Screenshots von DJ Programmen sehe, dass im ID3-Tag der Mp3 eingetragen ist:
"xxx"-share oder sonstige zwilichte Webseiten, kann man zu 1000% davon ausgehen, dass die Mp3 illegal ist.

Zudem gilt immernoch die echteheits nachweißmöglichkeit via Rechnung.
wo keine Rechnung (oder cd/vinyl/anderes "festes" medium) zu existiert, muss man von illegalen Daten ausgehen.


meine Meinung !
 
Also wenn ich schon bei so manchen Screenshots von DJ Programmen sehe, dass im ID3-Tag der Mp3 eingetragen ist:
"xxx"-share oder sonstige zwilichte Webseiten, kann man zu 1000% davon ausgehen, dass die Mp3 illegal ist.

Zudem gilt immernoch die echteheits nachweißmöglichkeit via Rechnung.
wo keine Rechnung (oder cd/vinyl/anderes "festes" medium) zu existiert, muss man von illegalen Daten ausgehen.


meine Meinung !

Darum gehts hier aber doch gar nicht. Wir sind uns wohl alle einig, dass man sich seine Musik entsprechend legal beschafft.
Es geht hier um die Frage des Verhaltens, wenn der VA sich bestimmte Tracks wünscht und sagt "spiel die mal" und diese eben nicht gekauft sind.

Nebenbei: Woher hast du das mit der "echteheits nachweißmöglichkeit via Rechnung" :confused:
Und noch eine Gegenfrage: Wenn ich dich auf der Straße treffe und du mir nicht die Rechnung von deinem Handy zeigen kannst, darf ich dann davon ausgehen, dass du es geklaut hast? Müsste man dich nicht bei der Tat selbst erwischen, um einen NAchweis über den Diebstahl zu haben?
 
ich heb mir nie die rechnungen für meine mp3´s auf. warum auch. ich fühle mich nicht dazu verpflichtet zu beweisen dass die legal sind.
aber das ganze ist nicht mein thema. meine vinyls sind 100 pro legal erworben und da wird auch keiner daran zweifeln... ;)
 
Zudem gilt immernoch die echteheits nachweißmöglichkeit via Rechnung. Wo keine Rechnung (oder cd/vinyl/anderes "festes" medium) zu existiert, muss man von illegalen Daten ausgehen.


meine Meinung !

Das stimmt nur zum Teil, klaro Rechnungen für alle gekauften Trackz sind immer dabei, aber! da ich u.a. bei einigen Promo Pools bin (Beatport´s PromoOne z.B.) ist diese Nachweisbarkeit so nicht gegeben, da dort nichts im Tag steht, einzig und alleine wäre ein Screenshot für jeden Track möglich, aber muß ich das? Genauso bei den Demos die wir als Label haufenweise geschickt bekommen, wie soll ich das nachweisen, muß ich dann die kompletten A&R Geschäftsemails zum Gig mitschleppen?

Das digitale Musik-Zeitalter ist nicht mal im Ansatz vernüftig reguliert, leider! Aber da helfen auch keine Anarcho-Struktur-Piraten ;) Nur eins ist klar, auf die Dauer muß hier was passieren.

Ich werde niemals fremde Daten-Files auf mein MBP ziehen, erstens aufgrund der ungeklärten Herkunft, zweitens Qualitativ und aus Sicherheit zu meiner Systemperformance, da kann Jesus stehen, das juckt mich nicht. Grüße an die USB-Stick Fraktion, like:

Hey DJ, hier schieb mal den USB-Stick rein, da habe ich Tracks drauf die sind so geil! du die mußt du spielen.....

öhm....nööö
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Gema klärt dich auf. Solange du nicht Veranstalter bist und die Verwendung vorher angegeben hast, kein Problem.
 
Die Gema. darf ich mal lachen :D :d

3 Anrufe, 3 verschiedene Meinungen schon mal versucht? Ist echt lustig und gleichzeitig sehr erschreckend.
 
Zudem gilt immernoch die echteheits nachweißmöglichkeit via Rechnung.
wo keine Rechnung (oder cd/vinyl/anderes "festes" medium) zu existiert, muss man von illegalen Daten ausgehen.
Ich habe von meinen Vinyl und CDs auch keine Rechnung mehr. Sind die nun alle illegal?
 
Die Gema. darf ich mal lachen :D :d

3 Anrufe, 3 verschiedene Meinungen schon mal versucht? Ist echt lustig und gleichzeitig sehr erschreckend.

Nicht anrufen - lesen ! Die regionalen Unterschiede ruhen auf dem Teilwissen / Nichtwissen der RegionalvertreterInnen. Bemerkungen über die Gema verkneife ich mir. Schriftliches bekommt man in eindeutiger Form und nur das zählt.
 
Wenn dein Chef dich in seinem Hause mit illegaler Software arbeiten lässt (was durchaus vorkommt) .. dann bist Du als ausführende Kraft (Arbeitnehmer) auch nicht dafür haftbar .. Ich denke es wird in dem hier geschilderten Fall ähnlich sein.
 
Letztendlich ist es eine Frage der Moral. Kannst du das mit deinem Gewissen vereinbaren oder nicht? Ansonsten passiert dabei rein gar nix!
 
Gabs da nicht diese Geschichte dass wenn Veranstalter x % Gema mehr zahlt dass da keiner antanzt?
 
Gabs da nicht diese Geschichte dass wenn Veranstalter x % Gema mehr zahlt dass da keiner antanzt?

Selbst wenn die Gema antanzt, weiß der Typ von denen doch trotzdem nicht, woher die MP3s sind und das hat ihn auch nicht zu interessieren. Der möchte nur klären, ob die Gebbühren auch entsprechend gezahlt werden.
 
Selbst wenn die Gema antanzt, weiß der Typ von denen doch trotzdem nicht, woher die MP3s sind und das hat ihn auch nicht zu interessieren. Der möchte nur klären, ob die Gebbühren auch entsprechend gezahlt werden.

Und mal davon abgesehen...Ihr lasst doch nicht etwa bei eurer VA die Gema rein,oder? :)

Wenn doch, dann selbst schuld :-O

Wenn die kommt, dann gerne als zahlender Gast :-O , aber Befugnisse in irgendeiner Form hat die, ohne entsprechenden Beschluss, sowieso nicht.

Wäre ja noch schöner wenn die während der Va in dem Laptop rumschnüffelt!
 
Das Tema driftet (wiedermal) von der Eingangsfrage ab...

BTT:
Ganz ehrlich?
Ob so ein Track legal ist oder nicht, interessiert mich (egal ob öffentliche VA oder Privat) nicht die Bohne. Ich habe mitten im Event weder die Zeit noch Lust groß zu fragen "legal ist das aber schon, oder..." Daher:

USB-Stick, oder neumodern das Handy, ran an den PC, Song runternudeln, Teil wieder abstecken und das Thema ist vergessen. Gleiches gilt bei CDs, auch wenn sie optisch schon als "Kopie" erkennbar ist. Nebenbei angemerkt: Ich denke das neben mir auch kein anderer "vernünftiger" DJ solche fremden Tracks blindlings auf seine Platte zieht... oder doch? :rolleyes:

Gesetzlich habe ich sicher sowas wie eine Sorgfaltspflicht und muss daher das abspielen von Raubkopien verneinen, aber... wie soll ich das vor Ort mitten unterm Auflegen denn kontrollieren? Daher muss ich also das glauben was mir der "Besitzer" so erzählt. Heißt es dann "ist legal" ... dann hat sich für mich das Thema erledigt. Heißt es aber "frisch gesaugt", ja dann... dann häng ich mit drin, wenn ich das Ding spiele...

Langer Rede kurzer Sinn:
Solange du es nicht auf deinen PC ziehst, einfach anstecken, abspielen, und vergessen.
 
Und mal davon abgesehen...Ihr lasst doch nicht etwa bei eurer VA die Gema rein,oder? :)

Wenn doch, dann selbst schuld :-O

Wenn die kommt, dann gerne als zahlender Gast :-O , aber Befugnisse in irgendeiner Form hat die, ohne entsprechenden Beschluss, sowieso nicht.

Wäre ja noch schöner wenn die während der Va in dem Laptop rumschnüffelt!

1. die kommen gerne als Gast und sammeln Beweise, dazu sind sie befugt und du lässt sie bei einer öffentlichen VA fälschlicher Weise rein
2. die haben Kameras wie fiele Gäste auch
3. einen Laptop sieht man auch aus der Entfernung wunderbar
4. wenn dann nicht die erhöhte Gema-Gebühr abgeführt wurde kommt der Bildbeweis zum Veranstalter
5. einfach immmer brav die richtige Gebühr entrichten und gut ist.

Als Veranstalter einfach das Fotografieren offiziell untersagen und selbst Leute losschicken die Bilder machen, Karten verteilen mit der Seite und diese auf die Seite Stellen (natürlich ohne Bild des Laptops :p)
 
frage sollte klar sein, aber nochmal:

Wenn mir der Veranstalter lieder gibt, die er gerne hören will auf der party, bin ich haftbar wenn ich sie spiele, egal ob ich weiß ob sie legal sind oder nicht?

Was heisst legal? Keine gesaugte mp3? Oder meinst du bzgl. Gema (also nur Originaltonträger angemeldet)?

meines Wissens nach ist der VA haftbar, es sei denn in deinem Vertrag steh was anderes. Und wenn in deinem Vertrag was anderes steht machst du es halt nicht!
 
ok, es dreht sich mal wieder im kreis.

zusammenfassung:

du bist nicht verpflichtet die herkunft der dateien zu überprüfen. du kannst sie abspielen, darfst dir aber keine dauerhaften kopien davon anfertigen.

jetzt wieder und wieder die "was darf die gema" diskussion anzufangen ist müssig. unterm strich darf die gema nämlich gar nichts ausser rechnungen stellen.
 
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