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Ein realer Rechtsfall wär wirklich mal interessant, müssen Anleihen klar erkennbar sein!? Wer entscheidet das!? Woran wird dies fest gemacht!?
Boaah jetzt hauste aber wieder Nägel rein....musik ist nciht dein eigentum genausowenig wie du alleinanspruch auf worte hast.. mit musik geld zu machen ist höchst unmoralisch und in jeder hinsicht verwerflich..
musik ist nciht dein eigentum genausowenig wie du alleinanspruch auf worte hast.. mit musik geld zu machen ist höchst unmoralisch und in jeder hinsicht verwerflich..
Ich kenn es auch, dass man es an sich selbst schicken soll. Allerdings muss der Umschlag versiegelt sein.
Du schickst ihn an Dich selbst, um im Falle eines Rechtsstreites den Umschlag vor Gericht öffnen zu können. Da auf dem Brief das ältere Datum draufsteht als das VÖ Datum des nachgemachten Tracks, kannst Du somit beweisen, dass Du den Track zuerst hattest und somit der Urheber bist.