Paket bekommen - nicht bezahlt

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DJ Bealin

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Moin Leute:

Ich hab mal ne Frage:

Was passiert, wenn man ein Paket per Nachnahme geliefert bekommt, aber der Rechnungsbetrag 0,00 Euro ist?
Eigentlich müsste man das geld ja beim Postboten bezahlen - der wollte aber nichts haben (Rechnungsbetrag ist ja 0,00)

Auf der Rechnung steh zudem noch meine anschrift als Rechnungsanschrift!

Was macht man nun?
 

Das Paket ungeöffnet liegen lassen. Selbst wenn du angemahnt wirst etc.

Wenn du das Paket öffnest nimmst du mit dem öffnen des Pakets den Kaufvertrag an.

Aber eigentlich dürften ja keine Kosten mehr auf die zukommen wenn das Paket per Nachnahme ist und der Betrag 0,00€ ist.

Ich würde es ungeöffnet in den Keller stellen. Ich Persönlich würde das Paket auf keinen Fall öffnen
 
Ich würd einfach den Absender kontaktieren und mit ihm dann die weitere Vorgehensweise vereinbaren, z.b. dass das Geld nachträglich überwiesen wird.

Ich gehe mal davon aus, dass du das Paket haben wolltest, ansonsten hätte ich es gar nicht erst angenommen, dann wärs zurück an den Absender gegangen.
 

Es kann durchaus vorkommen das ein Paket kommt das er nicht bestellt hat. Habe ich schon öfters gehört.

Wenn wir das ganz krass sehen, enstehen ihm ja Kosten wenn er den Absender anruft. Warum sollte er das außerdem tun wenn der Absender Mist baut? Er muss für das Telefonat Zeit opfern und eventuel Geld. Das ist doch nicht ganz richtig.

Und wenn wir es rechtlich sehen, darf er es nur nicht öffnen. Und wenn der Absender das Paket vermisst oder sonstiges, muss er sich darum kümmern und nicht andersrum. Rein rechtlich gesehen, natürlich kann man es aus nettigkeit da anrufen und die Sache klären. Aber verpflichtet ist er dazu nicht.
 
Hat das ganze nicht den den hauch einer fundunterschlagung wenn er das nicht abgibt/meldet ?
Vlt. ists ja auch irgendein Gewinn oder so...ich würd das dingens öffnen (steht ja dein name und deine adresse drauf). insofern darfst dus ja auch öffnen.
 
Natürlich darfst dus öffnen. Dass man damit einen Kaufvertrag annimmt ist (sorry :P) Quatsch... Das Öffnen eines Pakets ist keine Willenserklärung.
 
Also so habe ich es in der Schule gelernt:)

Mein Lehrer sagte, wenn man das Paket öffnet stimmt man dem Kaufvertrag an.
Kann es ja nur so weitergeben wie ich es gelernt habe, aber lasse mich gern berichtigen. Aber nur wenn du dir absolut sicher bist:d
 
Es kann durchaus vorkommen das ein Paket kommt das er nicht bestellt hat. Habe ich schon öfters gehört.

Wenn wir das ganz krass sehen, enstehen ihm ja Kosten wenn er den Absender anruft. Warum sollte er das außerdem tun wenn der Absender Mist baut? Er muss für das Telefonat Zeit opfern und eventuel Geld. Das ist doch nicht ganz richtig.

Und wenn wir es rechtlich sehen, darf er es nur nicht öffnen. Und wenn der Absender das Paket vermisst oder sonstiges, muss er sich darum kümmern und nicht andersrum. Rein rechtlich gesehen, natürlich kann man es aus nettigkeit da anrufen und die Sache klären. Aber verpflichtet ist er dazu nicht.

Genau so seh ich das und ist es auch - ich hab NICHTS bestellt - aber mein Opa hats angenommen - allerdings auch NUR weil 0,00 Euro waren.
 
Mein Lehrer sagte, wenn man das Paket öffnet stimmt man dem Kaufvertrag an.

Nein das ist falsch!
Du hast nicht veranlasst, dass dir dieses Paket zukommt-ergo hat der Absender keine weiteren (besitz)ansprüche daran.
Es kommt KEIN Kaufvertrag (oder sonst irgend ein Vertrag) zustande, wenn hier keine beidseitige Willenserklärung vorliegt!
 
  • #10
Hey das war doch eine Begründung. Gut dann ziehe ich meine Aussage damit zurück. Sorry und danke für die Info.

:)
 
  • #11
'Du sagst, du willst es, dein Gegenüber gibt es dir'
oder;

'Dein Gegenüber bietet dir was an, du sagt du willst es'

Das muss aber eindeutig sein.

Ich werf ja auch nicht meinem Nachbarn 100 € in den Briefkasten, und düs dann mit seinem Roller ab.

Es darf nichts vorausgesetzt werden.
 
  • #12
Falls du auf kein paket wartest und sonst nichts damit zu tun hast, würde ich das Paket wieder der Post zurückgeben.

Hast du auf das Paket gewartet ?


Wenn Nachname = 0,00 euro ist wo entstehen da dann noch kosten ?
 
  • #14
Also so habe ich es in der Schule gelernt:)

Mein Lehrer sagte, wenn man das Paket öffnet stimmt man dem Kaufvertrag an.
Kann es ja nur so weitergeben wie ich es gelernt habe, aber lasse mich gern berichtigen. Aber nur wenn du dir absolut sicher bist:d

Hehe, ja ich habs auch in der Schule gelernt. Paket aufmachen - ja. Ware öffnen - nein. So hab ichs in Erinnerung :D 100%ig sicher bin ich mir jetzt auch nicht, aber so beim genaueren Nachdenken erscheint mir das doch recht logisch.
 
  • #15
Was ist das nun? Eine Dir irrtümlich zugestellte Sendung? Oder eine Art Paketspam? Falls Du Dir es gerade mit jemanden verscherzt hast, geh liebe in den Garten zum aufmachen. :P

Nein im Ernst - wenn irrtümlich, dann kontaktiere den Absender / richtigen Empfänger. Wenn Spam kontaktiere den Mülleimer. Ansonsten besang Elvis schon die generelle Lösung: gugge
 
  • #16
§ 241a BGB

"(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher anstatt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat."

Du kannst das Paket auch aufmachen und den Inhalt behalten, benutzen, entsorgen... der Absender hat keinerlei Ansprüche gegen dich und kann auch die Herausgabe der Sache nicht verlangen.

Hoffe damit ist die sache eindeutig erklärt :)

P.S. was für ein geiler erster Post hier in diesem Forum :P
 
  • #17
Also:

Ich hab NICHTS bestellt, kein Mixer, kein Player, kein Controller - GAR NICHTS - ergo: auf nichts gewartet.
Der Artikel ist NICHT von Privat - sondern von einem Händler.
Der Absender ist einer der großer DJ Läden hier aus Deutschland.

Die Rechnung über 0,00€ ist auf MEINEN Namen ausgestellt und wurde per Nachnahme an mich geliefert.
Den Richtigen Empfänger kann ich nicht kontaktieren.


Hab das Paket + Rechnung geöffnet - ist ein Mischpult drin - durchschnittliches Preissegment, welches auch auf der Rechnung steht!
Lustig ist nur: auf der HP des Händlers gibts das Mischpult gar nicht/mehr =)
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #19
Gestern, 14.04.2010 =)
 
  • #20
Joah, dann hast jetzt wohl einen Mischer gewonnen.
Sicher nicht doch an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben!?
 
  • #21
Hast du vielleicht an einem Preisausschreiben teilgenommen, das letztes Jahr stattfand?
 
  • #22
Ne, hab nirgendwo teilgenommen! - gaaaanz sicher
 
  • #23
Hehe, ja ich habs auch in der Schule gelernt. Paket aufmachen - ja. Ware öffnen - nein. So hab ichs in Erinnerung :D 100%ig sicher bin ich mir jetzt auch nicht, aber so beim genaueren Nachdenken erscheint mir das doch recht logisch.

Doch! Du darfst über Sachen, die dir nicht mit deinem Einverständnis überantwortet wurden, frei verfügen!
 
  • #24
Dann ruf doch einfach mal den Händler an. Wenn es ein Geschenk ist - gut, wenn ein Versehen - dann zurück.
Manche Tipps sind hier wieder vom üblichen Schlag: Sobald was umsonst zu sein scheint, ist der moralische Anspruch über Bord. Aber morgen wieder nen Fass aufmachen, wenn irgendwo ein Sackhaar klemmt. Armseelig.
 

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