Paket bekommen - nicht bezahlt

  • Ersteller Ersteller DJ Bealin
  • Erstellt am Erstellt am
  • #26
Exakt diesen Fall habe ich gesern in der Schule besprochen.Hier einmal eine kleine Info:

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) führen zum Kaufvertrag.Der Antrag kann in Form eines Angebots oder einer Bestellung erfolgen.Die Abänderung eines Angebots gilt als neuer Antrag (§ 150 (2) BGB)
Bei der Zusendung unbestellter Ware gilt- für Privatleute oder Kaufleute ohne ständige Geschäftsbeziehung zum Absender- Schweigen als Ablehnung (§241 a BGB,§362(1) HGB)

Heißt:
Wenn du keinen Vertrag (Mündlich oder schriftlich) eingegangen bist, wo DU zugestimmt hast, hast du keinerlei Verpflichtungen.Laut Gesetzbuch musst du nichts machen.Durch das "schweigen" also nichts tun, lehnst du automatisch einen Vetrag bzw. die Zahlung ab.Der Absender hat keinerlei Anrecht auf die Ware.Du kannst also damit machen was du willst, da die Ware nun dir gehört.

Also einfach Spaß mit haben oder an mich verschenken :D
 

  • #27
Dem glaube ich nicht so ganz:

Wenn man mir also 100.000€ überweist, dann gehört das Geld also mir?

Da sieht es mit aktuellen Fällen aber anders aus.
 
  • #28
also soweit ich weiss ist das oeffnen der sendung aehnlich gelagert wie eine wiollenserklaerung, weil bei negativer willenserklaerung = quinto aka elvis the pelvis - return tuuuuuuuuuh sendaaaaaaaaah und zwar ungeoeffnet.

ansonsten => te eventuell rausrieselndes weisses pulver sind nicht unbedingt drogen :p
 
Zuletzt bearbeitet:

  • #29
Dem glaube ich nicht so ganz:

Wenn man mir also 100.000€ überweist, dann gehört das Geld also mir?

Da sieht es mit aktuellen Fällen aber anders aus.

Es geht auch um ein Paket.Bei Überweisung wird das etwas anders gehandhabt.
Abe rich denke das der Gesetzesbuchtetx den ich zitiert hab verständlich sien sollte.

Hier mit 5 Sekunden Googlen
http://www.pfiffige-senioren.de/ware.htm

also soweit ich weiss ist das oefnen der sendung aehnlich gelagert wie eine wiollenserklaerung/QUOTE]
Siehe fett gedruckter Text.Ansonsten im BGB nachlesen
 
  • #30
@ dunkel chachorodon :p

weiter unten steht auch => raet, die ware weder anzunehmen, noch abzuholen = weniger riskoreich ;)
 
  • #31
Es geht auch um ein Paket.Bei Überweisung wird das etwas anders gehandhabt.
Abe rich denke das der Gesetzesbuchtetx den ich zitiert hab verständlich sien sollte.

Warum muss mein Friseur dann die Werbepakete immer bezahlen?

Er hat das Pech, dass die Vertreter die Waren einfach auf die Theke legen und dann wieder verschwinden. Mir hat er mal erzählt, dass er in einem solchen Fall zur Zahlung verpflichtet ist, da die Ware sich in seinem Haus befindet und somit dann sein Eigentum ist.

Seitdem schaut er immer, dass er solche Leute direkt wieder verscheucht.

Das beißt sich aber leider mit Deinem Gesetzestext. :confused:
 
  • #32
Warum muss mein Friseur dann die Werbepakete immer bezahlen?

Er hat das Pech, dass die Vertreter die Waren einfach auf die Theke legen und dann wieder verschwinden. Mir hat er mal erzählt, dass er in einem solchen Fall zur Zahlung verpflichtet ist, da die Ware sich in seinem Haus befindet und somit dann sein Eigentum ist.

Seitdem schaut er immer, dass er solche Leute direkt wieder verscheucht.

Das beißt sich aber leider mit Deinem Gesetzestext. :confused:

Antwort auch im Text zu finden

Zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) führen zum Kaufvertrag.Der Antrag kann in Form eines Angebots oder einer Bestellung erfolgen.Die Abänderung eines Angebots gilt als neuer Antrag (§ 150 (2) BGB)
Bei der Zusendung unbestellter Ware gilt- für Privatleute oder Kaufleute ohne ständige Geschäftsbeziehung zum Absender- Schweigen als Ablehnung (§241 a BGB,§362(1) HGB)
Wenn man also eine stetige Geschäftsbeziehung zum Absender hat, fällt der Schweigepart weg.
Der §241 BGB und §362 ist zum Schutze der Bevölkerung vor "Spam" mit Waren.
Sonst würde jede Firma an jeden Haushalt ein Paket mit überteuerter Ware schicken und man müsste es bezahlen.Wenn nicht hätte man Portokosten für die Rücksendung und Arbeit.
Bei deinem Friseur handelt es sich um eine Firma(oder was auch immer) und damit fällt er als nicht Privatperson aus diesem Schutz.

@ dunkel chachorodon :p

weiter unten steht auch => raet, die ware weder anzunehmen, noch abzuholen = weniger riskoreich ;)
Natürlich.Wenn man sich nicht auskennt.Aber sollte man nicht zu hause sein und da liegt ein Paket vor der Tür (mal angenommen) oder der Nachbar hat ein solches Paket für dich angenommen.
Im Inhalt ist eine Rechnung beigelegt.Würdest du dann bezahlen oder dir die Arbeit einer Rücksendung machen?
Wie gesagt.Da du keinen Antrag gestellt hast oder einem zugesagt hast und somit kein Vertrag zustand egekommen ist, bist du zu nichts verpflichtet.

Hatte ja die exakt selbe Situation gestern im Unterricht besprochen.
Selbst wenn sich der Sender verschrieben hat und versehentlich deine Adresse auf das Paket geschrieben hat, kannst du es behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • #33
...
Bei deinem Friseur handelt es sich um eine Firma(oder was auch immer) und damit fällt er als nicht Privatperson aus diesem Schutz.

er ist aber ein kaufmann ohne staendige geschaeftsbeziehung ;) da die vertreter es nicht liegen lassen wuerden (als lockmittel sozusagen) , wenn er regelmaessig bestellt ...
 
  • #34
Der Friseur hat aber keine ständige Geschäftsbeziehung zum Vertreter.
 
  • #35
Der Friseur hat aber keine ständige Geschäftsbeziehung zum Vertreter.

Dann muss er es auch nicht zahlen.Als Geschäftsmann müsste er die Gesetze kennen.Wenne r tatsächlich keinen Vertrag eingegangen ist, ist die Zahlung (wenn er wirklich keine Geschäftsbeziehung zum Versender hat) nicht nötig.
Geschenkt!
Nur mit einem Vertrag kann man auch etwas einfordern.In diesme Fall das Geld.
Ein Vertrag kommt nur mit einer Einwilligung beider Vertragspartner zustande.
Ohne Einwilligung -> Kein Vertrag -> keine Verpflichtungen -> keine EInforderung möglich
 
  • #36
Dann muss er es auch nicht zahlen.Als Geschäftsmann müsste er die Gesetze kennen.Wenne r tatsächlich keinen Vertrag eingegangen ist, ist die Zahlung (wenn er wirklich keine Geschäftsbeziehung zum Versender hat) nicht nötig.
Geschenkt!
Nur mit einem Vertrag kann man auch etwas einfordern.In diesme Fall das Geld.
Ein Vertrag kommt nur mit einer Einwilligung beider Vertragspartner zustande.
Ohne Einwilligung -> Kein Vertrag -> keine Verpflichtungen -> keine EInforderung möglich
Na, da scheinst Du ja mehr zu wissen, als sein RA. ;)
 
  • #39
@ darkshark

kaufleute agieren in der regel im hgb-bereich

und vertreter = firma = kaufleute vs. friseur (kaufmann im sinne hgb, obwohl einzelunternehmer) bgb nur, wenn hgb keine regelung vorsieht ;)

@ darkshark

schoen gesagt der te besitzt ist jedoch nicht eigentuemer, ergo kann es immer noch zurueckgefordert werden ... daher risko niedrig halten und ungeoeffnet zurueck ...
 
  • #40
Das mag sein. Hast Du schonmal was von Gesetzeslücken gehört? Auch die kennen pfiffige RAe. Und da kommt man mit gültigen Gesetzen nicht weit. ;)

Stimmt.Das ist besonders fies.Als Privatmensch ist man eig. weiträumig geschützt.Das ist ja auch Ziel und Aufgabe des Staates oda so.
Nur bei Geschäftsleuten, ist das etwas anders.Wie genau ka.
Ich hab weder studiert, noch habe ich Interesse an Wirtschaftsdingen.
Ich mache eine Ausbildung zum Fachinformatiker :D

@Scout
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__362.html
 
  • #41
Noch mal kurz zum Thema "Moral über Board".
Nehmen wir an A kauft bei T einen Mixer und verkauft diesen wenig später an B. Der Mixer wird dann von B an T zur Reparatur eingeschickt. Irgendwas läuft, z.B. wegen der Seriennummer schief, und T sendet den reparierten Mixer an A. Der beruft sich auf den Gesetzestext und behält das Teil und B macht hier im Forum einen Thread auf. Ist in dem Thread auch A der Held?

Mich stört an der Geschichte, dass aus den Augen verloren wird, dass u.U. jemand ein Problem hat. Das wird ignoriert (in einigen Aussagen hier), da es den eigenen, daraus erwachsenden Vorteil zu begründen gilt - das meinte ich mit armseelig. Gilt, sofern es ein Versehen war. Es scheint sich ja nicht um die Spamsendung zu handeln, vor welcher das Gesetz schützen soll, somit wäre auch der Gesetzestext vor Gericht angreifbar. Weil, Versehen ist was anderes als Vorsatz und der Richter würde sich das zumindest anhören.
Wenn das wirklich ein Geschenk war, ist ja alles im grünen Bereich, aber da steht die Info vom TE ja noch aus. :)

Zudem: Kostet Nachnahme nicht immer, zumindest NN-Gebühren? Seltsame Sache, uff jeden. :)
 
  • #42
Frisöre sind also Kaufleute .. man lernt nie aus .. Was zum Geier haben die dann mit der Handwerkskammer zu tun?

Ich würde nen Teufel tun und da anrufen .. Es ist ein großer Laden .. der wird es schon überleben ..
 
  • #43
Frisöre sind also Kaufleute .. man lernt nie aus .. Was zum Geier haben die dann mit der Handwerkskammer zu tun?

Ich würde nen Teufel tun und da anrufen .. Es ist ein großer Laden .. der wird es schon überleben ..

gegenfrage was hat ein kaufmann zwingend mit der handwerkskammer zu tun ??

=> ist, fiktiv usw. kaufmaenner nach hgb

daher schrieb ich ja auch, kaufmann im sinne hgb(, obwohl einzelunternehmer)

friseure passen am ehesten unter scheinkaufleute :) obwohl ich dir rechtgebe, dass sie meistens im sinne bgb behandelt werden ...
 
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