Privatparty und GEMA?

  1. es ist nicht aufgabe der gema, djs zu kontrollieren. die kontrollieren lediglich, ob die veranstaltung korrekt angemeldet ist. es ist auch nicht aufgabe der gema "raubkopierer" zu jagen. das haben sich diverse "anwaltskanzleien", firmen und die gvu auf die fahne geschrieben.

  2. jeder kann der sta was stecken. es spielt dabei keine rolle, ob man für den verein arbeitet, oder eine privatperson ist.

  3. wenn ich den satz: "wer nichts zu verbergen hat..." lese, muss ich kotzen. es ist ein unding, dass dieser satz zunemhend von faschistoiden politikern gebraucht wird um kritiker zu diskreditieren.
    das 1a stasimethodik, die seit dem fall der mauer im westen immer populärer wird, da man ja nicht mehr in konkurenz zum anderen system lebt.
Bitte auf jeder Seite in diesem Thread als ersten Beitrag einfügen. Wobei: müsste man ja lesen und verarbeiten und dann vielleicht sogar noch von den gerade aufgeschnappten Zauberwaldgerüchten abrücken. :)
 
hey,

also ich habe noch eine frage. geklärt ist ja dass man bei einer privatparty auch eintritt nehmen darf was als umlage der kosten gilt.

bei mir ist das jetzt so, dass es ma eine private geburtstagsfeier in einem club gegeben hat mit unter 16 jährigen. wenn ich jetzt gebeten werde sowas in der art auch zu organisieren, wenn es privat läuft, wie sieht das mit dem jugendschutzgesetz aus? müssen die auch um 12 uhr raus wenns privat ist?
wie sieht das aus wenn ich damit das doppete der unkosten einnehme? also statt 500€ eben 1000€?

nen eigenes gewerbe habe ich ja. frage ist eben nur wie ich das machen kann bzw. darf... es wird wieder ein 16. geburtstag werden mit ca. 300 geladenen gästen.
 
hey,

also ich habe noch eine frage. geklärt ist ja dass man bei einer privatparty auch eintritt nehmen darf was als umlage der kosten gilt.

bei mir ist das jetzt so, dass es ma eine private geburtstagsfeier in einem club gegeben hat mit unter 16 jährigen. wenn ich jetzt gebeten werde sowas in der art auch zu organisieren, wenn es privat läuft, wie sieht das mit dem jugendschutzgesetz aus? müssen die auch um 12 uhr raus wenns privat ist?
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Meine Nummer;) :

Nach § 5 Abs. 1 JuschG darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

Bei Dir sind Kinder unter 18 und sogar unter 16 Jahren anwesend, also schonmal dieses Tatbestandsmerkmal erfüllt!
Sind diese ohne Erziehungsbeauftragte bzw. Personensorgebnerechtigte da?
Der Text lässt daruf schließen, also zweites Tatbestandsmerkmal erfüllt!
Handelt es sich um eine öffentliche Tanzveranstaltung?
Nein, es handelt sich um eine private Veranstaltung, zu der nur eingeladene Gäste Zutritt haben (hoffe ich jetzt mal)!

Somit komme ich zu dem Schluss, dass Deine Gäste bis nach 24.00 Uhr bleiben dürfen, auch wenn diese unter 16 bzw. 18 sind. Das JuschG kann nicht angewendet werden.
Die Feier muss nur auch privat bleiben, d.h. Gästeliste, Kennzeichnung als Private Veranstaltung usw.!

So sehe ich das!
Deine Einnahmen gibst Du in Deiner Einkommenssteuererklärung an und gut ist!
 
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ja, ausschließlich gästeliste, wer kommt und nicht drauf steht, der hat halt pech gehabt!

und wie sieht das aus wenn ich die privat veranstalte, und ich selber werde dann von mir als dj eingekauft was dann wieder gewerblich ist? geht das?
 
Bevor Ihr große Probleme bekommt ...

Bei Veranstaltungen über 200 Personen gelten besondere Bestimmungen ... in jedem Fall muß die Veranstaltung (rechtzeitig) angemeldet werden. Nach meiner Kenntnis muß u. a. die Feuerwehr eine Begehung vor Ort (wegen Fluchtwege usw.) machen. Es muß ein Veranstalter benannt werden, der Ansprechpartner und für alles verantwortlich ist! Das Ordnungsamt ist in jedem Fall einzuschalten, also würde ich dort alle Einzelheiten und Genehmigungen abklären.

Aus GEMA-Sicht ist es keine "private Feier" mehr, GEMA-Gebühren fallen also in jedem Fall an.


eBill
 
hey,

also ich habe noch eine frage. geklärt ist ja dass man bei einer privatparty auch eintritt nehmen darf was als umlage der kosten gilt.

das ding ist ganz sicher nicht mehr als privatparty zu rechnen.
zu viele leute und dann noch der eintritt (wenn auch nur zur deckung der kosten)... vergiss es!
entweder du scheisst auf die gema und fährst risiko, oder du meldest an.
 
das ist ja ein club den wir mieten und wir sind 6 freunde die das machen, also 6 freundeskreise^^ kommen wir auf ca. 400-500 gäste die wir spontan einaden könnten. und da das laufender clubbetrieb ist muss da nichts mit feuerwehr oder sonst was angemeldet werden.
privat bedeutet geschlossene gesellschaft. und die kann ja auch mal größer sein oder? abibälle sind ja auch privatveranstaltungen... oder seh ich das falsch?
 
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Ist der Gema egal, bei 300 Gästen wird einfach vorausgesetzt das du nicht alle persönlich kennst.
Dazu kommt "Geld für Einlass" - ob du das jetzt "Eintritt", "(Un)Kostenbeitrag", "Vergütung" oder sonst wie nennst ist total egal, muss Geld den Besitzer wechseln, damit einem Einlass gewährt wird, so ist dieses entsprechend zu verrechnen!

Anmelden wie genannt muss das ganze auf jeden Fall irgend jemand,
wenn die VA in Kooperation mit einem Club statt findet würde ich mich aber mit all diesen Anliegen doch glatt mal an den Betreiber wenden!
 
oder seh ich das falsch?

tust du. eine abiparty ist nie und nimmer eine privatveranstaltung. mag sein, dass die zuständigen bezirksdirektionen dabei fünfe gerade sein lassen, aber das ist ne andere sache..

lies dir mal ganz genau das faq durch. dann dürfte dir aufgehen, dass eure veranstaltung unter gar keinen umständen privat ist.

wie pyro schon geschrieben hat: sprich mit dem betreiber des ladens.

Dazu kommt "Geld für Einlass" - ob du das jetzt "Eintritt", "(Un)Kostenbeitrag", "Vergütung" oder sonst wie nennst ist total egal, muss Geld den Besitzer wechseln, damit einem Einlass gewährt wird, so ist dieses entsprechend zu verrechnen!

das stimmt so nicht ganz. es darf nur keinerlei gewinn erzielt werden. werden die auslagen 1:1 auf alle umgelegt, geht das in ordnung solange es eben die sonstigen bedingungen einer privaten veranstaltung erfüllt.
 
Dann handhaben des "eure" Leute anders als "unsere" hier. *ichmerkeesimmerwieder-ichmusshierweg*
Muss ich mir "den Einlass erkaufen", so wird dies als als Eintrittsgeld gerechnet (weil ohne Geld kein Einlass) - zu welchem Zweck das Geld dann weiter verwendet wird ist dem zahlenden Gast wohl auch ziemlich egal.

So wurde mir dies zumindest mal auf Nachfrage erläutert.
Warum ist aber auch logisch, sonst biete ich immer Eintritt kostenlos, man muss aber ein Getränk in Höhe von "x"€ kaufen wenn man Einlass wünscht - und schon hab ich keine Einnahmen aus den Eintrittsgeldern mehr, sondern Vergütung für Getränke - machen die entsprechenden Stellen nur leider nicht mit, zumindest nicht hier.
Was gleich zum nächsten Punkt führt, Getränke zum Selbstkostenpreis!?
Im Club wohl kaum, ergo klare Gewinnabsicht, und schon wollen alle möglichen Stellen wieder was vom Gewinn ab haben. ;)
 
das ganze soll ja hier stattfinden: http://www.weststadt.de/content/e1533/e1535/e1539/index_ger.html

aber abiparty ist was anderes als abiball. und dann gibts noch die vofi. das sind 3 verschiedene arten von veranstaltungen.

die vofi ist die abiball vorfinanzierung. also in der 12. und 13. klasse die partys die gemacht werden um geld zu bekommen.

die abiparty ist eine party unter abiturienten, einfach eine party zum abitur oder sowas

und der abiball da ist ja die zeugnisausgabe, standarttanz discofox, chachacha etc. der abiball an sich ist ja auch eine privatveranstaltung weil es nur gästelistenplätze mit einer eintritskarte gibt.

und wenn ich jetzt eine gästeliste habe, 3€ umlagekosten pro person, und ca. 400 gäste, dann sollte das doch auch ok sein oder seh ich das so falsch?
 
ja wie oft denn noch...

die definition von privat ist: jeder kennt jeden und alle haben einen engen persönlichen bezug zueinander.
eine einzige person die keinen engen bezug zum rest hat reicht aus, um das ganze öffentlich zu machen. streng genommen ist das schon der kellner bei ner hochzeit und bei ner abifete/ball/whatever sind das die eltern, lehrer und schüler, die nicht alle untereinader in engem bezug stehen. dann noch evtl. der hausmeister usw. das ist die definition der gema.
da kannst du jetzt ewig drum rum labern, nur ändert das nichts daran. im zweifel musst sowieso du zweifelsfrei nachweisen, dass es ne private veranstaltung ist. die gema geht - so sie wind von der sache bekommt - so lange vom gewinnbringenden gegenteil aus, bis du sie zweifelsfrei vom privaten charakter überzeugt hast. gelingt dir das nicht, wirds im nachhinein teuer.
und naja, aber mit 6 veranstaltern, ein paar hundert gästen nebst 3€ eintritt stelle ich mir das recht aussichtslos vor.
nochmal: red mit dem betreiber, oder lass es schlicht drauf ankommen.
 
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das ist ja ein club den wir mieten und wir sind 6 freunde die das machen, also 6 freundeskreise^^ kommen wir auf ca. 400-500 gäste die wir spontan einaden könnten. und da das laufender clubbetrieb ist muss da nichts mit feuerwehr oder sonst was angemeldet werden.
privat bedeutet geschlossene gesellschaft. und die kann ja auch mal größer sein oder? abibälle sind ja auch privatveranstaltungen... oder seh ich das falsch?

Hat sich hiermit doch schon erledigt. Laufender Clubbetrieb ergo alles U16 nach 24.00 Uhr heraus, oder halt noch ab 24.00 300 Eltern einladen ^^. Laufender Betrieb ergo GEMA, da auch andere kommen werden, sonst wäre es kein laufender Betrieb des CLubs.
 
so, also nachgefragt: ich darf einen unkostenbeitrag annehmen, was dann aber als spende gilt. ich darf u16 reinlassen, ich darf u18 auch nach 24uhr drin behalten. voraussetzung: keiner der nicht auf der gästeliste ist betritt den club. gema: nein

die betroffene jugend darf nur den club nicht mehr verlassen, es seidenn sie werden abgeholt oder gehen mit wem anderen mit der berechtigt ist. sie dürfen sich nicht mehr in der öffentlichkeit aufhalten. in dem clubraum ist es aber privat. von daher geht das.
 
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die betroffene jugend darf nur den club nicht mehr verlassen, es seidenn sie werden abgeholt oder gehen mit wem anderen mit der berechtigt ist. sie dürfen sich nicht mehr in der öffentlichkeit aufhalten.

Sowas hab ich ja noch nie gehört. Das ist aber jetzt nicht in Deutschland, oder?
:confused:
 
Es gibt in Deutschland keine direkte gesetzliche Ausgangssperre für Jugendliche. Jedoch steht im Gesetz, dass jeder Jugendliche so lange raus darf, wie mit den Eltern abgeklärt. Sagen die Eltern: "Komm wieder wann du willst!" dann darfst du das auch.
 
Es gibt in Deutschland keine direkte gesetzliche Ausgangssperre für Jugendliche. Jedoch steht im Gesetz, dass jeder Jugendliche so lange raus darf, wie mit den Eltern abgeklärt. Sagen die Eltern: "Komm wieder wann du willst!" dann darfst du das auch.

Na das zeigste mir mal. Im Jugendschutzgesetz steht das zumindest nicht. :)
Oder meinst Du den "Muttizettel"?
 
Nein, den Muttizettel meine ich nicht. Ich hab nochmal nachgelesen. Es gibt keine festgeschriebene Uhrzeit. Deswegen steht auch im Jugendschutzgesetzt nichts drin ;)
 
Im Jugendschutzgesetz steht ganz klar eine Uhrzeit drin. Nämlich die, zu welcher man ohne Begleitung Erziehungsberechtigter oder Betreuer (Muttizettel) gehen muss. Je nach Alter. Das bezieht sich freilich auf öffentliche Örtlichkeiten. Privat ist das erstmal Rille, wobei die Grenze zwischen Freiheit und vernachläßigter Aufsichtspflicht fließend ist und bei Überreizung, über Umwege, auch zu aus Gesetzen resultierenden Konsequenzen führt. :)
 
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Na klar, ich Rede ja auch von den Zeiten, wo man keine Kneipe/Disco o.ä. besucht. Eben Alles, was nicht vom JuSchG behandelt wird. Dort gibt es keine festgesetzte Zeit.
 
Einfach erklärt: Mit 16 darfste nur bis 24:00 im Club bleiben, danach aber so lange draußen bleiben wie du willst....
 
Ist richtig, allerdings greift auch folgendes:

Halten sich Kinder oder Jugendliche an einem Ort auf, an dem ihnen eine unmittelbare Gefahr für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl droht, so hat die zuständige Behörde oder Stelle gemäß § 8 Jugendschutzgesetz (JuSchG) die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Beispiele für solche jugendgefährdenden Orte sind: Drogenumschlagplätze, „Straßenstrich“, Gewerbebetriebe wie Sex-Shops oder Bordelle, Zuhälterlokale, unter Umständen auch Großstadtbahnhöfe, WC-Anlagen und insgesamt Orte, in deren Umfeld sich eine kriminelle Szene entwickelt hat. Ein Ort, der tagsüber keineswegs als jugendgefährdend anzusehen ist, kann zu Nachtstunden durchaus diese Wirkung haben; es kommt also auch auf die Tageszeit an.
Wenn nötig und soweit dies zur Abwehr der Gefährdung ausreicht, ist der junge Mensch auf geeignete Weise zu veranlassen, den Ort alsbald zu verlassen. Gegebenenfalls ist er den Eltern (oder Erziehungsberechtigten) zuzuführen.
Das heißt wenn die Polizei einen schlechten Tag hat klingelt bei dir nachts das Telefon weil dein Kind auf die Bahn gewartet hat und passiert dies öfter greifen noch andere Dinge:
Sind in diesem Falle die Eltern nicht erreichbar, ist er in die Obhut des Jugendamtes zu nehmen und bei einer geeigneten Person, in einem Heim oder entsprechenden Einrichtung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform vorläufig unterzubringen (§ 42 Sozialgesetzbuch VIII. Buch – SGS VIII –).
Werden Kinder oder Jugendliche häufig nachts allein auf der Straße angetroffen, kann dies ein Indiz für eine Verwahrlosung sein.
Dann sollen vom Jugendamt die erforderlichen erzieherischen Hilfen angeboten werden, unter Umständen kann auch die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einem Heim notwendig werden.

Ich würde dies nicht wollen...
 

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