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Folgende Situation:
Irgendjemand macht einen Mix eines Songs und stellt den der Öffentlichkeit im Web kostenlos zur Verfügung. Es ist nicht ersichtlich, dass er sich irgendwelche Rechte an dem Song eingeholt hätte, aber das kann man ja auch nicht mit Sicherheit sagen.
1. Darf er den Song zum Download bereitstellen (für die Öffentlichkeit)?
2. Darf ich den Song in der Öffentlichkeit auflegen?
Folgende Situation:
Irgendjemand macht einen Mix eines Songs und stellt den der Öffentlichkeit im Web kostenlos zur Verfügung. Es ist nicht ersichtlich, dass er sich irgendwelche Rechte an dem Song eingeholt hätte, aber das kann man ja auch nicht mit Sicherheit sagen.
1. Darf er den Song zum Download bereitstellen (für die Öffentlichkeit)?
2. Darf ich den Song in der Öffentlichkeit auflegen?
wenn du gekauft hast darfst du den solange auflegen öffentlich,wie du willst
nur der Veranstalter muss dann Gema zahlen,das ist aber ne andere Geschichte.
Und zum Download den Track bereits´tellen vermixt in einem Set ist verboten,der Meinung bin ich..![]()
Folgende Situation:
Irgendjemand macht einen Mix eines Songs und stellt den der Öffentlichkeit im Web kostenlos zur Verfügung. Es ist nicht ersichtlich, dass er sich irgendwelche Rechte an dem Song eingeholt hätte, aber das kann man ja auch nicht mit Sicherheit sagen.
1. Darf er den Song zum Download bereitstellen (für die Öffentlichkeit)?
2. Darf ich den Song in der Öffentlichkeit auflegen?
Also wenn ich dich jetzt richtig verstehe, geht es um einen Remix eines bestimmten Songs ?!
Wenn dem so ist, dann gilt die Antwort bei der Konstellation 2x "nein".
Streng genommen dürfte man nicht einmal für den privaten Gebrauch einen Remix erstellen, ohne vorherige Genehmigung (nagel mich da jetzt nicht drauf fest, aber irgendwo hab ich das gelesen).
Für den Download darsft du nur das zur Verfügung stellen, wo du auch die Urheberrechte besitzt - ist ja in dem Fall nicht so.
EDiT:
Die verlinkte Seite ist eigentlich komplett illegal... Zumindest bezweifle ich, das der besagte Herr M.i.F. Rechte für einen Remix von Kylie Minogue bekommen hat![]()
Genau das habe ich gedacht, dankeschön
Wollte nur sichergehn ob ich sowas runterladen darf . . .
Hey,
hab auch nochmal eine schnelle, evt. leicht blöde frage....
Wenn man Hip-Hop mixt, hört man ja ziemlich oft cuts. Beatmatcht man beim Hip-Hop Mixing auch oder sucht man sich einfach eine gute Stelle zum Mixen raus und dann wird gecuttet?
Gruß
Wenn der Groove oder das Pattern des reinzumischenden Songs gleich ist, dann Beatmatching, ansonsten Cut oder Scratch mit Cut.Beatmatcht man beim Hip-Hop Mixing auch oder sucht man sich einfach eine gute Stelle zum Mixen raus und dann wird gecuttet?
wenn ich mir neue 1210 kaufe, brauche ich das dann auch noch?
Nein, er muss (nur) das Recht für die Online-Verwertung besitzen. Das schließt nicht zwingend das Urheberrecht ein, so wie das Urheberrecht nicht zwingend die Online-Verwertungsrechte einschließt.Für den Download darsft du nur das zur Verfügung stellen, wo du auch die Urheberrechte besitzt.
Nein, er muss (nur) das Recht für die Online-Verwertung besitzen. Das schließt nicht zwingend das Urheberrecht ein, so wie das Urheberrecht nicht zwingend die Online-Verwertungsrechte einschließt.
du kannst nicht von traktor pro auf sratch pro up oder downgraden.
Wenn du ne scratch version haben willst dann nützt dir deine le version nichts
ausserdem selbst wenn es ginge fehlt dir die harrdware
tätsächlich kannte ich noch ga net
TRAKTOR SCRATCH PRO CROSSGRADE
Für registrierte Nutzer von TRAKTOR 1, 2, 3 oder PRO / FINAL SCRATCH 1 oder 2.
Lieferumfang: TRAKTOR SCRATCH PRO Software, AUDIO 8 DJ Audio-Interface, 2 x Control-Vinyl + 2 x Control-CD, 2 Multicore-Kabel, Handbuch
499.00 EUR
aber dann wärst du bei 600 euro, das normale traktor scratch pro kriegste schon unter 550. lohnt sich also net